Verhaltensregeln des Bundesverbandes Deutscher Briefmarkenversteiger e.V.
Die im
Bundesverband
Deutscher
Briefmarkenversteigerer e.V. (BDB) zusammengeschlossenen
Auktionsfirmen verpflichten sich:
- Im Wettbewerbsverhalten die Grundsätze der Lauterkeit und Fairness einzuhalten
und in ihrer Werbung irreführende und anreißerische Aussagen zu vermeiden
- Als Mittler zwischen Auftraggebern und Erwerbern unter Beachtung der für
Versteigerer geltenden Rechtsvorschriften die Interessen beider Seiten ausgewogen
wahrzunehmen
- Insbesondere alles in ihren Kräften Stehende zu tun, um Absprachen jeder Art zu
verhindern, die Einlieferern oder Erwerbern zum Schaden gereichen können
- Dem Gebot der Transparenz der Auktionsabläufe Rechnung zu tragen (z.B. durch
Veröffentlichung von Ergebnislisten)
- In die Beschreibung der Lose wertmindernde Auffälligkeiten einzubeziehen
- Unklarheiten bezüglich Prüfergebnissen aufzuklären
- Über Vorhandensein und Höhe vorliegender Gebote an Dritte keine
Auskünfte zu erteilen
- Schriftliche Gebote nur in dem Umfang auszuschöpfen, der erforderlich ist, um
anderweitige Gebote zu überbieten
- Die Abrechnung mit den Einlieferern für jede Auktion innerhalb angemessener Frist
durchzuführen
- Berechtigte Reklamationen zwischen Erwerbern und Einlieferern zügig
abzuwickeln.
Die Mitglieder des BDB erkennen diese Verhaltensregeln als verbindlich an. Nachhaltige
schwere Verletzungen einzelner Bestimmungen gelten als Verstöße gegen einen
Verbandsbeschluss i.S.d. § 7 Ziff. 2 der Satzung und können den Ausschluss aus dem
Verband nach sich ziehen.